Handgepäck-Bestimmungen
im internationalen Flugverkehr
-Alle Angaben nach einer Analyse
vom 30.10.2006 und ohne Gewähr-
Eine allgemein gültige
Verordnung was im Handgepäck mitgeführt
werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für
das Handgepäck sind vom jeweiligen Reiseland
und von den Fluggesellschaften abhängig und können
sich je nach politischer Lage täglich ändern.
Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte
Konsumgegenstände im Handgepäck bitte hier
klicken
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Reiseland
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Europäische
Union
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verbotene Gegenstände:
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stumpfe, spitze
oder scharfe Gegenstände: alle Arten
von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen,
Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen
ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller
aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände
eingeordnet und somit konfisziert werden.
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alle Arten von
Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B.
Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
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alle Produkte,
die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet
sind
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viele Arten
von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke,
Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke,
Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
-
leicht brennbare
Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs-
und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter
etc.
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alle Produkte,
die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet
sind
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chemische und
toxische Stoffe, alle Arten von Säuren,
ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen
(z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays
und Streichhölzer
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alle Produkte,
die mit den nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet
sind
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giftige oder
ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer,
Bakterien- und Viruskulturen)
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alle Produkte,
die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet
sind
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Seit dem 06.11.2006
gelten neue Regelungen bezüglich der Mitnahme
von Flüssigkeiten im Handgepäck im EU-Flugverkehr
-
Alle Arten von
Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc.
müssen in Behältern mit einem maximalen
Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer
durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte,
deren Fassungsvermögen nicht größer
als 1 Liter betragen darf, transportiert werden
(Beispiel siehe Bilddokumentation).
-
Flüssigkeiten
(Spirituosen, Parfum etc.), die in den Duty Free
Shops oder an Board eines Flugzeuges von einem
EU-Land gekauft wurden, müssen in manipulationssicheren
versiegelten Verkaufstaschen transportiert werden
und dürfen dann auch weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
Problematisch sind gekaufte Flüssigkeiten
am Flughafen oder im Flugzeug eines außereuropäischen
Landes, wenn der Fluggast einen Zwischenstop einlegen
und das Flugzeug wechseln muß. So wird beispielsweise
die Flasche Bourbon-Whisky, die in Los Angeles
im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei einem Zwischenstop
in London oder Frankfurt, bei einem Weiterflug
z.B. nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche
gilt auch für im Duty Free-Shop gekauftes
Parfum, falls das Flagon mehr als 100 ml Inhalt
hat. So kann das teuer gekauft Parfum z.B. am
Flughafen von Bangkok, bei einem Flug von Bangkok
nach Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am
Frankfurter Flughafen konfesziert werden.(2.)
- Flüssige Babynahrung und spezielle
Getränke für Diabetiker dürfen auch
weiterhin, in der Menge, die für die Flugdauer
benötigt wird, mit ins Handgepäck.
-
Die Kontrolle von
Mäntel, Jacken und Klapprechner (Laptops)
soll verstärkt werden
-
Mit einer Übergangsphase
von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale
Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht
überschreiten. Für Musikinstrumente
gilt eine Sonderregelung. (1.)
- Das maximal erlaubte Gewicht für
das Handgepäck unterscheidet sich bei den Fluggesellschaften
und reicht von 5 kg bei TUIfly bis 8 kg bei der
Lufthansa (weitere Infos, siehe weiter
unten)
Quellen:
1.) www.salzburg.com,
Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU
schränkt Flüssigkeiten im Handgepäck
ein", 27.09.2006
2.) www.spiegel-online.de,
reise -> aktuell "Neue Handgepäckregeln:
Was darf noch ins Flugzeug?", 30.10.2006

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erlaubte Gegenstände
und Medikamente:
- Verschreibungspflichtige Medikamente
als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform
(z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung
(bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend
empfohlen. Diese Bestätigung schützt
allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente
durch die zuständige Behörde, deshalb
sollte im Handgepäck nur die für die
Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt
werden, die für die Reisedauer notwendige
Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck
befördert werden. Dabei ist es auch dringend
ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen
in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht
selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo
verboten.
- Insulin für Diabetiker
maximal 148 ml
- medizinisch notwendige Flüssigkeiten,
z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc.
maximal 120 ml
- Laptops, Handys (müssen
aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben*), MP3-Player,
kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör
(keine übergroße Objektive und Kamerastative,
diese könnten als Schlaggegenstände
eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw.
der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben
hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich
wie bei den Medikamente, von der Willkür
der zuständigen Behörde abhängig.)
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente im Handgepäck:
Was darf mit?", direkt
zum Artikel bitte hier
klicken, 18.09.2006)
*Bei
einigen Fluggesellschaften ist das Telefonieren
während eines Fluges, zu vorgeschriebenen
Zeiten, wieder erlaubt, z.B. Ryanair, Emirates
u.a.
- Bildergalerie über erlaubte
und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch
bitte hier
klicken
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Großbritannien
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verbotene Gegenstände
und Bestimmungen für Medikamente und Babynahrung:
- alle unter dem Punkt "Europäische
Union" genannten Gegenstände
- Sonderregelungen: z.Z.
(19.09.2006) ist die Mitnahme von Flüssigkeiten
(Getränke, Shampoos, Lotionen, Cremes etc.)
im Handgepäck verboten, diese Regelung
soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert
werden. Nach der Sicherheitszone, also im Duty
Free Shop können Flüssigkeiten gekauft
werden und im Handgepäck mitgeführt
werden. Das Verbot gilt also für alle Flüssigkeiten,
die außerhalb der Sicherheitszone gekauft
wurden.
- Behälter die Flüssigkeiten
entahlten könnten
- generelles Verbot von Feuerzeugen
auch nicht im aufgegebenen Gepäck (das teuere
Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen nach
Großbritannien und in die USA nicht mitnehmen.)
- an verschreibungspflichtigen
Medikamente in flüssiger Form, falls
diese für den Flug dringend benötigt
werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen
maximal 50 ml im Handgepäck mitgeführt
werden. Für flüssige Medikamente, die
nicht vorgekostet werden können, bedarf es
gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis durch
die Airport-Apotheke
- flüssige Babynahrung darf
mitgeführt werden, muss aber vom Fluggast
vorgekostet werden!!!!
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen
Botschaft in London)
aktuelle Meldung:
Die britische Regierung hat die Bestimmungen für
das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006
darf wieder ein Handgepäckstück in
normaler Größe (B x H x T = 56 x 45 x 25
cm) mit an Board genommen werden. Künftig sind
auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück
erlaubt. (Quelle: www.spiegel.de,
Nachrichten -> Reise -> Aktuell "Handgepäck:
Briten lassen wieder kleine Koffer an Bord",
21.09.2006)
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USA
(Merkblatt der Deutschen
Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck
im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei,
bitte hier
klicken)
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verbotene / erlaubte
Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente:
- alle unter den Punkten "Großbritannien"
und "Europäische Union" genannten
Gegenstände und Verordnungen (vorkosten von
flüssigen Medikamenten und Babynahrung etc.)
- In den USA dürfen wieder
Flüssigkeiten (Getränke, Parfum, Körperpflegemittel),
die in den Geschäften nach der Sicherheitszone
(Duty Free-Shops) gekauft werden, im Reisegepäck
versiegelt mitgeführt werden. Auch die Mitnahme
von Flüssigkeiten, die außerhalb der
Sicherheitszone gekauft wurden, dürfen in
geringen Mengen wieder in das Handgepäck.
So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter (100
ml = 3,38 fl oz) an Shampoo, Deodorant oder andere
unbedenklichen flüssigen Konsumgüter
erlaubt, diese müssen allerdings in einer
durchsichtigen Plastiktüte transportiert
werden. (www.spiegel.de,
-> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit:
US-Behören erlauben wieder Flüssigkeiten",
25.09.2006)
- an rezeptfreien flüssigen
Medikamente (Hustensaft etc) dürfen maximal
4 oz = ca. 113 ml mitgeführt werden, diese
müssen ggf. vorgekostet werden.
- Sonderregelung für Handgepäckgröße:
Bei Flügen ab USA und innerhalb der USA darf
das Handgepäck folgende Maßen nicht
überschreiten: Breite: 55 cm x 40 cm x 20
cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen
und Seitentaschen)
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen
Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei /
153 kb bitte hier
klicken)

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| Handgepäckbestimmungen
ausgesuchter Fluggesellschaften |
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Fluggesellschaft
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Bestimmung (i.d.R.
1 Handgepäck pro Person erlaubt)
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allgemein
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Die
Bestimmungen was mit an Board bzw. was dort konsumiert
werden darf, weichen unter den Fluggesellscaften stark
voneinander ab. So ist bei vielen Airlines die Mitnahme
von heißen Getränken an Board untersagt
oder der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken
im Flugzeug ist nicht erlaubt. Deshalb gilt der Ratschlag
sich über die jeweiligen Handgepäck-Bestimmungen
der gebuchten Fluggesellschaft zu informieren.
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Air Berlin
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen
ab London gelten die Bestimmungen weiter oben)
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Condor
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg
wichtig: die Mitnahme von Aktentaschen ist nicht erlaubt
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Easy jet
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 45 x 40 x 20. Die Mitnahme von Glasflaschen ist
nicht erlaubt.
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TUIfly
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 45 x 35 x 20; max. Gewicht = 5 kg (bei Flügen
ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter
oben)
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Lufthansa
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen
ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen
weiter oben)
In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke
pro Person erlaubt und ein Kleidersach mit (max 57
cm x 54 cm x 15 cm gilt als Handgepäck)
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LTU
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen
ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen
weiter oben)
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Ryanair
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max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm)
= 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 10 kg (bei Flügen
ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter
oben).
Sonderregelung bezüglich Allkoholkonsum, bei
den Iren ist trinken von Alkohol verboten.
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*max. Größe = Maßen
inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente im Handgepäck:
Was darf mit?", direkt
zum Artikel bitte hier
klicken, 18.09.2006)
- Bildergalerie über erlaubte
und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch
bitte hier
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