Einfuhrbestimmungen
der EU
Seit dem Aufbau eines europäischen Binnenmarkte gelten
i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus
einem nicht EU-Mitgliedsländer in ein Land der Europäischen
Union. Sonderregelungen und Ausnahmen finden Sie unter "Warenverkehr
innerhalb der EU" .
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1. Zollfreie Warenmengen (Freimengen, die zollfrei in EU
importiert werden dürfen. Mengenangaben gelten für
Erwachsene ab 17 Jahren)
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Tabak:
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200
Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo)
oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback
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Alkohol:
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1
Liter Schnapps (Alkohol > 22 % vol.) oder 2 Liter
Schaum- bzw. Likörwein (Alkohol < 22 % vol.)
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2.
Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr
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bis
175 €
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Bei
der Einreise über einen internationalen Flughafen
der europäischen Union dürfen Waren, ausschließlich
zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 175 €
zollfrei in die EU eingeführt werden.
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175-350
€
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Hier
gilt bei der Einreise mit dem Flugzeug ein vereinfachter
Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen:
alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe)
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>
350 €
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Werden
Waren im Wert über 350 € in die EU importiert
muss alles voll versteuert werden. Zu den in Österreich
üblichen 20 Prozent MwSt muss die importierte
Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz
versteuert werden.
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>
1000 €
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Ein-
und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000
EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet
werden.
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Ausnahme:
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Erfolgt
die Einreise in die EU über den Landweg bzw.
Seeweg ist ein Warenwert ab 125 € steuerpflichtig.
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3.
Einfuhr von Produkten welche die menschlich Gesundheit
schädigen können
Einfuhrbeschränkungen
und Einfuhverbote:
Sonderregelungen gelten für bestimmte Medikamente,
Lebensmittel etc. Infos vom BMF
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4.
Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und
für Tier- und Pflanzenarten
| Antiquitäten |
Alle
Gegenstände die nachweislich älter als
100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität.
In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer
von 16 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen
zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
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| Tier-
und Pflanzenarten: |
Die
Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach
dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES),
wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat
nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden
die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien
(A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte
Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser
Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten
(die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft
und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen
zu verstosen in die EU einführt), außerdem
sind alle Störarten in dieser Liste enthalten,
d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die
EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien
B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter
strenger behördlicher Kontrolle in ein Land
der EU importiert werden. (Quelle,
www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
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| Infos
im Internet |
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