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Einfuhrbestimmungen der EU


Seit dem Aufbau eines europäischen Binnenmarkte gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus einem nicht EU-Mitgliedsländer in ein Land der Europäischen Union. Sonderregelungen und Ausnahmen finden Sie unter "Warenverkehr innerhalb der EU" .

1. Zollfreie Warenmengen (Freimengen, die zollfrei in EU importiert werden dürfen. Mengenangaben gelten für Erwachsene ab 17 Jahren)

Tabak:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback
Alkohol:
1 Liter Schnapps (Alkohol > 22 % vol.) oder 2 Liter Schaum- bzw. Likörwein (Alkohol < 22 % vol.)

2. Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr

bis 175 €
Bei der Einreise über einen internationalen Flughafen der europäischen Union dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 175 € zollfrei in die EU eingeführt werden.
175-350 €
Hier gilt bei der Einreise mit dem Flugzeug ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen: alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe)
> 350 €
Werden Waren im Wert über 350 € in die EU importiert muss alles voll versteuert werden. Zu den in Österreich üblichen 20 Prozent MwSt muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden.
> 1000 €
Ein- und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet werden.
Ausnahme:
Erfolgt die Einreise in die EU über den Landweg bzw. Seeweg ist ein Warenwert ab 125 € steuerpflichtig.

3. Einfuhr von Produkten welche die menschlich Gesundheit schädigen können

Einfuhrbeschränkungen und Einfuhverbote:
Sonderregelungen gelten für bestimmte Medikamente, Lebensmittel etc. Infos vom BMF

4. Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und für Tier- und Pflanzenarten

Antiquitäten Alle Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität. In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 16 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
Tier- und Pflanzenarten: Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden. (Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
Infos im Internet
Informationen der Bundeszollverwaltung über geschützte Pflanzen- und Tierarten weltweit unter www.artenschutz-online.de


weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern im Internet:
Pauschalreisen Infos zu Zollbestimmungen und Steuern von Österreich vom Bundesministerium für Finanzen
Pauschalreisen Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit vom Außenministerium der Republik Österreich
Pauschalreisen EU-Verordnung über Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, Infos unter www.tierarzt-uhl.de

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